Förderangebote

 

 

Integrative Förderung (IF)

Die Sek 1 March bietet im Rahmen der sonderpädagogischen Massnahmen die Integrative Förderung an. Damit wird flexibel auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen. Diese werden aktiv unterstützt und auf die Berufswelt vorbereitet.

In integrativen Schulungsformen werden Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, z.B. bei Entwicklungsverzögerungen, Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten in der angestammten Regelklasse durch eine Schulische Heilpädagogin / einen Schulischen Heilpädagogien begleitet. Diese unterrichtsnahe Förderung ist ganzheitlich und umfasst nebst der fachspezifischen Unterstützung auch die Persönlichkeitsbildung, methodisch-didaktische Aspekte sowie sozial-integrative Handlungsansätze.

 

Deutsch als Fremdsprache (DaF / DaZ)

Sprache spielt eine zentrale Rolle beim Erwerb von Wissen und beim Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Jugendliche ohne hinreichende Kenntnisse in der Standardsprache Deutsch sind in der Schule, im Beruf und in der Gesellschaft in ihrer individuellen Entwicklung erheblich benachteiligt.

Die Sek 1 March verfügt über ein differenziertes Angebot zur wirksamen Förderung mit dem Ziel, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler mit der deutschen Sprache sowie der Schweizer Kultur so weit vertraut zu machen, dass diese dem Unterricht in einer Regelklasse möglichst schnell folgen können. Ergänzend zur Sprachförderung im Regelunterricht in der Standardsprache Hochdeutsch werden Jugendliche mit keinen oder ungenügenden Deutschkenntnissen zusätzlich durch Unterricht in «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) unterstützt:

2.2 DaZ Angebot

Konzept DaZ PDF

Integrierte Sonderschulung (IS)

Die integrierte Sonderschulung gewährleistet die auf die Bedürfnisse des behinderten Kindes oder Jugendlichen ausgerichtete Schulung und Förderung in der Regelklasse der Volksschule. Ob eine integrierte Sonderschulung sinnvoll und möglich ist, bedarf einer vorgängigen Abklärung durch den Dienst für Sonderschulung. Die notwendige Unterstützung und Begleitung erfolgt durch heilpädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen oder Klassenassistenzen. Die Intensität der Unterstützung und Begleitung wird durch den Dienst für Sonderschulung festgelegt.

 

Aufstufungsverfahren Werk→ Real→ Sek

Die dreiteilige Sekundarstufe I gestaltet das erste Jahr durchlässig. Mit einem geregelten Aufstufungsverfahren werden alle Schülerinnen und Schüler überprüft, um den geeigneten eine Aufstufung in den nächst höheren Schultyp ohne Zeitverlust zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck organisiert die Sek 1 March entsprechende Förderangebote. Ein Wechsel von der 1. Realklasse zur 1. Sekundarklasse bzw. von der 1. Werkklasse zur 1. Realklasse ist möglich an drei Umstufungsterminen:

  1. In den Herbstferien: Raschmöglichste Aufstufung ohne spezielle Förderung.
  2. Auf Semesterwechsel im Januar: mit Unterstützung ab November.
  3. Auf Schuljahresende im Juli: mit Unterstützung ab April.

Eine vergleichbare Förderung kann auch für promotionsgefährdete Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Damit soll die Repetitionsquote in der 1. Sekundarklasse verringert werden.

Die bisherige Aufstiegsmöglichkeit nach Abschluss der ersten Klasse in die nächst höhere Abteilung bleibt für gute Werk- und Realschülerinnen und -schüler weiterhin erhalten. Die Klassenlehrperson erteilt detaillierte Auskünfte.

Berufsintegrationsprojekt LIFT

„Das Berufsintegrationsprojekt LIFT verfolgt das Ziel, die Jugendlichen beim Übergang von der Sekundarschule in die Berufswelt zu unterstützen. LIFT unterstützt die Sensibilisierung und die Qualifizierung der Jugendlichen für die Arbeitswelt bereits ab der ersten Sekundarstufe.

Ein Kernelement dabei sind wöchentliche Kurzeinsätze an den Wochenarbeitsplätzen (WAP). In ergänzenden Modullektionen werden gezielt jene Kompetenzen gefördert, die in der Arbeitswelt wichtig sind.“

Plakat Lift