Ausserkantonale Sport- und Talentschulen

Voraussetzungen und Ablauf für den Besuch einer Sport- oder Talentschule

Gemäss §18 des Volksschulgesetzes des Kantons Schwyz vom 19.10.2006 (VSG; SRSZ 611.210) können Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen im sportlichen und musischen Bereich durch den Besuch einer vom Kanton Schwyz anerkannten Talentschule gefördert werden.

Die Bezirke Höfe und March führen ab August 2017 gemeinsam die Talentschule talent ausserschwyz. Sie ist vom Kanton Schwyz bewilligt und orientiert sich an den Richtlinien von Swiss Olympic.

Kostengutsprachen werden individuell beurteilt, werden aber nur in Fällen bewilligt, in denen das Angebot der talent ausserschwyz nicht adäquat oder nicht zumutbar ist, beispielsweise aufgrund eines zu langen Weges an den Trainingsstützpunkt.

EDK Informationen für Hochbegabte

Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (s. Grundlagendokumente)

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AVS Sport- und Nachwuchsförderung link