Elternmitwirkung

Die Sek 1 March unterstützt die Eltern in der Erziehung ihrer Kinder, vgl. Schwyzer Volksschulgesetz (611.210) § 3, Abs. 3: «Im Rahmen ihres Bildungsauftrages unterstützt sie (die Volksschule) die Erziehungsberechtigten auf partnerschaftliche Weise in der Erziehung.»

Auf vielfältige Weise arbeitet die Sek 1 March mit den Erziehungsberechtigten zusammen: Elternabende, Abendschule (Schulbesuch), Standortgespräche, Informationsschreiben, Schulzeitschrift, Elternbildungsveranstaltung oder individuelle, bilaterale Gespräche tragen zum regelmässigen Informationsaustausch und zur wirkungsvollen Schulbildung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schüler/in bei.

Ziel des Unterrichts auf der Sekundarstufe I ist es gemäss § 15 des Schwyzer Volksschulgesetzes, die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse zu vertiefen, zu erweitern und die Jugendlichen so auf die berufliche oder eine weitere schulische Ausbildung vorzubereiten. Dem Berufsfindungsprozess wird daher an der Oberstufe ein hoher Stellenwert zuteil. Die Sek 1 March arbeitet eng mit der Berufs- und Studienberatung zusammen.