Angeordnete Ausbruchsuntersuchung

Bei einer Häufung von positiven Testresultaten innerhalb einer Klasse kann das Contact-Tracing des Kantons Schwyz eine verbindliche, sogenannte Ausbruchstestung für alle Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson der betroffenen Klasse anordnen. Wer nicht teilnimmt, muss in eine 10-tägige Quarantäne. Details dazu finden Sie in den beigefügten Dokumenten.

Informationen Eltern Ausbruchstestung vom 2. September 2021

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Einverständniserklärung zum Coronatest

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Datenschutzerklärung vom 7. April 2021 LINK

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